Ein zentrales Wahlversprechen der UWG Wenden wird eingelöst!

Wir setzen uns auch weiterhin beim Thema „Straßenausbaubeiträge“ für eine Entlastung der Bürger*innen ein!

In der Vergangenheit hat sich die UWG Wenden bereits aktiv an der Diskussion um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach §8 KAG NW beteiligt.

Neben einem Infostand und der Organisation einer überaus informativen Podiumsdiskussion unterstützte die UWG auch die Initiative des „Bund der Steuerzahler NRW“ durch eine Sammlung von ca. 1000 Unterschriften.

Seit dem 01.01.2020 ist die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Nordrhein-Westfalen nun schon in Kraft.

Während das Baugesetzbuch (BauGB) bereits die Möglichkeit zur Reduzierung der Beitragspflicht für sog. „Eckgrundstücke“ vorsieht, wurde eine solche Regelung erst im Zuge der Novellierung der §§ 8, 8a KAG NW durch den Landesgesetzgeber in das Gesetz mit aufgenommen.

Die Kommunen haben somit auch die Möglichkeit, eine entsprechende Reduzierung der Beitragspflicht in ihrer Satzung zu regeln.

Doch warum sollte man dieses tun?

Sog. „Eckgrundstücke“ sind durch mehrere Anbaustraßen erschlossen und müssen deshalb im Regelfall auch für jede dieser Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge bezahlen. Diese Mehrfachbelastung ist aber gerade bei Wohngrundstücken häufig unbillig, da die mehrfache Erschließung ihnen nicht immer einen entsprechend höheren Vorteil bringt.

Daher hält es die UWG Wenden für erforderlich, dass aus eben diesen Billigkeitsgründen auch eine Reduzierung der Beitragspflicht nach dem KAG für Eckgrundstücke in der Satzung der Gemeinde Wenden aufgenommen wird.

Den entsprechenden Antrag der UWG-Fraktion finden Sie hier als PDF-Datei:

PDF: Antrag Eckgrundstücke §8KAG

 

Titelfoto: Photo by Matthew Hamilton on Unsplash