Wenn Straßen erneuert werden müssen, werden die Anlieger regelmäßig zu Ausbaubeiträgen herangezogen. Die sogenannten Anliegerkosten  können für die betroffenen Grundstückseigentümer sehr teuer werden. Manche sollen  fünfstellige Beträge zahlen müssen, und zwar unabhängig vom Einkommen. In der Gemeinde Wenden regelt eine spezielle Satzung die Höhe der Beiträge, die sich grundsätzlich nach Art der Straße und Größe des Grundstücks richten. Bei „Anliegerstraßen“ werden allgemein 50% der Ausbaukosten  auf die Haus-/Grundstückseigentümer umgelegt. Die andere Hälfte der Kosten trägt die Gemeinde.

Die öffentliche Diskussion und die politische Debatte über Straßenausbaubeiträge sind in Nordrhein-Westfalen in vollem Gange. So hat der Steuerzahlerbund eine Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge gestartet.

Der Wegfall bzw. zumindest eine Reduzierung der Gebühren nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) ist in naher Zukunft nicht ausgeschlossen. Hierfür spricht, dass sich bereits Politiker der Opposition als auch der Regierungsparteien für eine Gesetzesänderung ausgesprochen haben.

Laut einem Klausurtagungs-Beschluss der SPD-Landtagsfraktion vom 06.11.2018 soll ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden. Die CDU sieht den Vorstoß der SPD eher kritisch, will die Anlieger aber ebenfalls entlasten.

Somit geht die UWG-Fraktion davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren im Landtag in den nächsten Tagen oder Wochen eingeleitet wird.

Daher sollten bis zu einer endgültigen Endscheidung über den Wegfall oder den Fortbestand der Beitragspflicht keine weiteren Straßenausbaubeiträge durch die Gemeinde Wenden erhoben werden.

Dieses liegt aus Sicht der UWG nicht nur im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sondern wäre sicherlich auch im Sinne der Verwaltung, da man sich eventuell unnötigem Verwaltungsaufwand und  Widerspruchsverfahren nicht stellen müsste.

 Die UWG-Wenden ist selbstverständlich für eine Entlastung der in Betracht kommenden Straßenanlieger.  Entscheidend sind jedoch die Folgen einer  Neureglung für den Haushalt der Gemeinde – Finanzausgleich durch das Land für die zu erwartenden Einnahmeverluste (!) –   sowie die tatsächlichen Auswirkungen für die betroffenen Haus-/Grundstückseigentümer.

Der vollständige Antrag der UWG-Ratsfraktion wurde am 12. 11. von Thorsten Scheen (Stellv. UWG-Fraktionsvorsitzender) Herrn Bürgermeister Clemens zur Vorlage an den Gemeinderat eingereicht. Wir sind gespannt, wie der entscheiden wird!

Siehe dazu nachfolgend den beachtenswerten Leserbrief von Gerd Willeke – Sachkundiger Bürger der UWG-Wenden im Umweltausschuss!