Gute Nachricht für betroffene Familien!

Die Gemeinde Wenden wird Beiträge zur OGS-Betreuung für den Zeitraum März bis Mai 2021 zurückerstatten!

Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.09.2021 einstimmig beschlossen.
Vorausgegangen war eine Beratung im Ausschuss für Bildung und Soziales.

Hier die Begründung und der Beschluss des Gemeinderates (Quelle: Beschlussvorlage ABS und Rat 21./22.09.2021, Gemeinde Wenden,  XI/246):

Begründung:

Aufgrund der Corona-Pandemie fand an den Schulen in den Monaten Januar bis Mai 2021 nur ein eingeschränkter Schulbetrieb statt. Durch den eingeschränkten Schulbetrieb fand an den Schulen auch keine reguläre Betreuung statt.

Seitens
der Landesregierung wurden die Eltern dazu aufgefordert, ihre Kinder überwiegend zuhause zu betreuen. Die NRW-Landesregierung hat daraufhin beschlossen, dass die anfallenden Elternbeiträge für Angebote „gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ für die Monate März bis Mai 2021 den Eltern zur Hälfte erstattet werden sollen. Das Land und die Kommunen tragen jeweils 50% dieser Kosten.

Beschluss:

1. Die Gemeinde Wenden erstattet den Eltern für die Angebote „gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ die hälftigen Elternbeiträge der Monate März bis Mai 2021. Dies entspricht der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Städte- und Gemeindebund.

2. 50% des Beitragsausfall wird durch das Land getragen. Die Verwaltung hat bereits die entsprechenden Mittel in Höhe von 19.988,50 beantragt.

3. Der Gemeinderat beschließt, auf die verbleibenden 50% der Elternbeiträge zu verzichten. Die Mindereinnahmen belaufen sich auf 19.988,50 €.