Nun ist es also so weit.

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei
Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen“ (kurz: Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) ist in Kraft.

Somit können die Kommunen nun entsprechende Förderanträge stellen, um die bislang Beitragspflichtigen zu entlasten.

Leider sieht die Förderrichtlinie noch immer keine Härtefallregelung vor.

Nur Maßnahmen, die nach dem 01.01.2018 vom Rat oder Kreistag beschlossen wurden, sind förderfähig.

Man würde sich wünschen, dass NRW ebenfalls eine rückwirkende Regelung wie in Bayern erlässt.

Gerade in der Gemeinde Wenden ist es Anliegern der Straße „Am Hammerwäldchen“ nicht zu erklären, warum sie noch Beträge in voller Höhe entrichten mussten, obwohl ihre Straße erst nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgebaut wurde.

Dieses Beispiel macht deutlich, dass hier noch nachgefeilt werden muss.

Zudem tritt der Runderlass am 31. Dezember 2026 wieder außer Kraft. Man darf also gespannt sein, wie sich die Sache weiter entwickelt.

Ist dies eine dauerhafte Lösung oder nur eine temporäre Mogelpackung? Die Zukunft wird es zeigen.

Die Förderrichtlinie finden Sie  hier !