Seit Jahren engagiert sich die Ortsvorsteherin der BINS, Frau Brigitte Engel, mit großer Beharrlichkeit gegen die Ausbreitung des gefährlichen Riesenbärenklaus in unserer Gemeinde. Die invasive Pflanze, die unter anderem zu schweren Hautverätzungen führen kann, bedroht nicht nur die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch unsere heimische Natur – insbesondere in ökologisch sensiblen Bereichen entlang der Gewässer und Naturschutzflächen in Wenden.
Schwierige Lage an der Kreisgrenze
Das Problem: Der Hauptausgangspunkt des Riesenbärenklaus befindet sich auf einem privaten Grundstück im Oberbergischen Kreis, unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Wenden. Während Gemeinde Wenden und Kreis Olpe seit Jahren aktiv gegen die Pflanze vorgehen, blieben Maßnahmen auf Seiten des Oberbergischen Kreises bislang aus – mit der Begründung, man sehe keine unmittelbare rechtliche Zuständigkeit oder Gefahr.
Diese Haltung stellte Brigitte Engel wiederholt vor große Herausforderungen. In zahlreichen Gesprächen und Schreiben versuchte sie, den Oberbergischen Kreis und die Gemeinde Reichshof zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen – bisher ohne nachhaltigen Erfolg.
Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtages
Aus diesem Grund wandte sich Frau Engel im Frühjahr 2024 an den Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen, um Unterstützung auf Landesebene zu erhalten. Am 24. März 2025 fand ein Ortstermin statt, bei dem sich Vertreter des Ausschusses ein genaues Bild der Situation machten.
Mit Schreiben vom 10. April 2025 wurde der Petentin nun mitgeteilt, dass der Ausschuss sich am 8. April 2025 in seiner Sitzung mit dem Thema befasst und eine klare Haltung eingenommen hat.
Deutliche Worte an den Oberbergischen Kreis
In dem Schreiben heißt es unter anderem:
„Aus Sicht des Petitionsausschusses begegnet diese Auffassung [des Oberbergischen Kreises] nicht unerheblichen Bedenken. Zwar mag es sein, dass der Bewuchs auf einer Aufschüttung außerhalb einer geschützten Fläche gelegen ist und aus sich heraus keine unmittelbare Gefahr auslöst. Jedoch ist […] nicht von der Hand zu weisen, dass die emittierten Samen sich in einem geschützten Gebiet ausbreiten und dadurch eine Handlungspflicht auslösen […].“
Der Ausschuss fordert den Oberbergischen Kreis daher auf, die Sach- und Rechtslage erneut und umfassend zu prüfen. Konkret soll bewertet werden, ob auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (§40a BNatSchG) sowie der Bauordnung NRW (§82 Abs. 1) ein behördliches Einschreiten gegenüber der Grundstückseigentümerin möglich und geboten ist. Eine Rückmeldung an den Landtag wird bis zum 01. Oktober 2025 erwartet.
UWG Wenden unterstützt das Engagement
Die UWG Wenden steht seit dem Frühjahr 2024 aktiv an der Seite von Frau Engel. Ihr beharrliches, ehrenamtliches Engagement ist ein beeindruckendes Beispiel für bürgernahe Umweltpolitik und zeigt, dass Hartnäckigkeit Wirkung zeigen kann – auch gegen bürokratische Hürden.
Wir danken Brigitte Engel ausdrücklich für ihren unermüdlichen Einsatz im Interesse von Mensch, Natur und unserer Gemeinde. Der Riesenbärenklau ist kein lokales Problem, sondern eine Herausforderung, die Zusammenarbeit über Kreisgrenzen hinweg erfordert.
Wir bleiben weiter dran – für eine sichere und gesunde Umwelt in Wenden!