In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Wenden wurde über die mögliche Übertragung des kommunalen Kanalnetzes an den Ruhrverband beraten. Die UWG Wenden hat dem entsprechenden Beschlussvorschlag zwar grundsätzlich zugestimmt, möchte jedoch wichtige kritische Aspekte deutlich benennen, die vor einer endgültigen Entscheidung dringend geklärt werden müssen.

1. Gebührenentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger

Ein zentrales Anliegen der UWG ist die Kostenkontrolle für die Bevölkerung. Es bleibt unklar, welche Auswirkungen eine Übertragung des Kanalnetzes langfristig auf die Abwassergebühren haben wird. Steigende Gebühren sind nicht auszuschließen – und dürfen nicht zur Folge einer heute getroffenen Entscheidung werden.

2. Verkauf des kommunalen „Tafelsilbers“

Die Übertragung eines funktionierenden kommunalen Kanalnetzes bedeutet auch, wertvolles kommunales Eigentum dauerhaft abzugeben. Was passiert in 20 oder 30 Jahren? In welchem Zustand wäre das Netz bei einer Rückübertragung? Und vor allem: Zu welchem Preis?
Unsere Verantwortung gilt auch den kommenden Generationen.

3. Öffentlich-rechtlich – heute. Und morgen?

Der Bürgermeister betont, dass der Ruhrverband keine private Institution, sondern eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sei. Unser Fraktionsvorsitzender Thorsten Scheen wies jedoch darauf hin, dass auch bei der Deutschen Post oder der Deutschen Bahn vor 40 Jahren niemand ernsthaft mit einer Privatisierung gerechnet hätte.
Heute wissen wir: Sicherheiten von heute sind keine Garantien für morgen.
Was, wenn das Land NRW zukünftig auch öffentlich-rechtliche Verbände privatisiert? Welche Konsequenzen hätte das für das Kanalnetz in Wenden?


Unser Fazit:

Wir erwarten, dass alle offenen Fragen geklärt werden, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Gespräche mit dem Bürgermeister und den zuständigen Stellen sind dafür unerlässlich. Deshalb haben wir dem Beschluss zur weiteren Prüfung auch zugestimmt. Eine endgültige Zustimmung zur Übertragung steht jedoch unter klarem Vorbehalt.