Die Diskussion um die Kardinal-Jaeger-Straße in Hünsborn hat in den vergangenen Wochen viele Menschen bewegt. Sie zeigt, wie wichtig eine offene Auseinandersetzung mit unserer Geschichte und der Umgang mit den Erkenntnissen der Missbrauchsaufarbeitung sind.

Der bisherige Verlauf

Ausgangspunkt war der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Kardinal-Jaeger-Straße in „Schulstraße“ umzubenennen.

Nach intensiver Beratung lehnte der Rat der Gemeinde Wenden den Antrag in geheimer Abstimmung ab. Gleichzeitig fand der Änderungsantrag der UWG-Fraktion eine Mehrheit. Dieser sah vor, den Straßennamen beizubehalten, die Person Kardinal Lorenz Jaeger jedoch nicht unkommentiert stehen zu lassen, sondern durch eine dauerhafte historische Einordnung und weitere Maßnahmen zur Erinnerung und Aufarbeitung kritisch zu begleiten.

Für die UWG war diese Entscheidung kein Ausdruck einer Würdigung Kardinal Jaegers. Vielmehr stand die Überzeugung im Mittelpunkt, dass Erinnerung nicht durch das Entfernen eines Namens enden darf, sondern sichtbar, nachvollziehbar und dauerhaft gestaltet werden muss.

Die öffentliche Diskussion

Erst nach der Ratsentscheidung entwickelte sich eine intensive öffentliche Debatte. Kommentare in den Medien, Leserbriefe sowie zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft machten deutlich, dass das Thema weit über die Gemeindegrenzen hinaus große Aufmerksamkeit gefunden hat.

Im weiteren Verlauf sprach sich auch die Betroffenenvertretung im Erzbistum Paderborn eindeutig für eine Umbenennung der Straße aus. Dieser Stellungnahme messen CDU und UWG als Interessenvertretung betroffener Menschen besonderes Gewicht bei.

Für uns steht außer Frage, dass das inzwischen wissenschaftlich aufgearbeitete Verhalten Kardinal Lorenz Jaegers im Zusammenhang mit dem Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der Katholischen Kirche auf das Schärfste zu verurteilen ist. Das Leid der Betroffenen verlangt unsere uneingeschränkte Solidarität.

Erneute Beratung als Ausdruck demokratischer Verantwortung

Vor diesem Hintergrund haben CDU und UWG gemeinsam angeregt, die Angelegenheit erneut auf die Tagesordnung des Rates zu setzen.

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, die demokratische Legitimität der bisherigen Ratsentscheidung in Frage zu stellen. Vielmehr sollen alle Ratsmitglieder die Möglichkeit erhalten, ihre Gewissensentscheidung unter Berücksichtigung der inzwischen hinzugekommenen Stellungnahmen und der öffentlichen Diskussion noch einmal zu überprüfen.

Demokratie lebt nicht nur von der Verlässlichkeit ihrer Entscheidungen, sondern auch von der Bereitschaft, neue Gesichtspunkte ernsthaft in die eigene Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Nach zahlreichen Gesprächen ist zudem der Eindruck entstanden, dass einzelne Ratsmitglieder ihre bisherige Haltung angesichts der jüngsten Entwicklungen noch einmal überdenken möchten. Ob sich daraus letztlich ein anderes Abstimmungsergebnis ergibt, entscheidet allein der Rat in freier Gewissensentscheidung.

Erinnerung, Aufarbeitung und Prävention gehören zusammen

Unabhängig vom Ausgang einer erneuten Beratung bleibt für die UWG entscheidend, dass die Gemeinde Wenden ihrer historischen Verantwortung gerecht wird.

Für uns stehen dabei die Betroffenen und die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen im Mittelpunkt. Erinnerung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss dazu beitragen, das Bewusstsein für die Ursachen, Folgen und Mechanismen sexuellen Missbrauchs zu schärfen. Nur wenn Geschichte offen aufgearbeitet wird, kann sie auch einen Beitrag dazu leisten, ähnliches Unrecht künftig zu verhindern.

Deshalb sollte die Gemeinde gemeinsam mit fachkundigen Stellen ein nachhaltiges Konzept für Erinnerung, Aufarbeitung und Prävention entwickeln. Dazu gehört aus unserer Sicht ausdrücklich der Dialog mit der Betroffenenvertretung des Erzbistums Paderborn sowie weiteren geeigneten Institutionen und Fachleuten. Die Erfahrungen und Perspektiven der Betroffenen sind für eine glaubwürdige Erinnerungskultur und wirksame Präventionsarbeit von besonderer Bedeutung.