Wenden, 20. Mai 2025 – In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Mai wurde über die beantragte Hundesteuerbefreiung für sogenannte „brauchbare“ Jagdhunde beraten. Der Antrag geht zurück auf eine Initiative des Hegerings Wenden und sieht vor, bestimmte Jagdhunde in Zukunft vollständig von der Hundesteuer zu befreien – unter der Voraussetzung einer nachgewiesenen jagdlichen Brauchbarkeit und eines aktiven jagdlichen Einsatzes im Gemeindegebiet.
CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen für die Steuerbefreiung.
Die UWG-Fraktion war die einzige politische Kraft, die gegen den Antrag stimmte.
UWG-Fraktionsvorsitzender Thorsten Scheen erläuterte in der Sitzung ausführlich die Gründe für die ablehnende Haltung. „Wir erkennen die wichtige Rolle der Jäger in der Wildhege, der Nachsuche bei Wildunfällen und im Naturschutz ausdrücklich an“, so Scheen. „Trotzdem halten wir die geplante Steuerbefreiung weder für sozial gerecht noch für rechtlich unproblematisch.“
Die UWG verwies insbesondere auf folgende Punkte:
- Soziale Gerechtigkeit: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sende eine Steuerbefreiung für eine vergleichsweise privilegierte Bevölkerungsgruppe ein falsches Signal.
- Rechtliche Bedenken: Die vorgesehene Einschränkung der Befreiung auf Jagdhundehalter mit Wohnsitz in Wenden könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
- Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand: Der jährlich notwendige Nachweis der Brauchbarkeit sowie die Prüfung von Revier- und Wohnortzugehörigkeit verursachen erheblichen Aufwand bei gleichzeitig geringem finanziellen Nutzen für die Betroffenen.
Am Mittwoch, 21. Mai 2025, wird der Gemeinderat final über den Antrag entscheiden. Die UWG wird auch dort bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben und hofft auf eine sachliche Diskussion im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger.