Die breite Diskussion über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat mittlerweile auch die Gemeinde Wenden erreicht.   So hat der Gemeinderat jüngst eine von der „Grünen-Fraktion“ eingebrachte Resolution zur Abschaffung der Anliegerbeiträge mit knapper (CDU-)Mehrheit abgelehnt. Zuvor hatte die UWG schon Anfang des Jahres 2019 gemeinsam mit dem VdK Wenden die Unterschriftenaktion des Bund der Steuerzahler NRW aktiv unterstützt.  „Straßenausbaubeiträge abschaffen?“  soll auch  Thema einer von der UWG initiierten Podiumsdiskussion am 02. April 2019 sein. Auch im „Blickpunkt“ der Gemeinde Wenden wurde über die Anliegerbeiträge berichtet. Kritiker sehen den Beitrag aber als zu einseitig zugunsten der Beibehaltung der jetzigen Regelung.

In der öffentlichen bzw. veröffentlichten Meinung wird Manches verzerrt dargestellt, insbesondere was die Höhe der Anliegerbeiträge betrifft. Wie hoch sind diese in der Gemeinde Wenden?   Dazu einige Zahlen:

  • Seit 2008 sind 27 Straßen komplett saniert (nicht neu „angelegt“) und nach dem „Kommunalabgabengesetz“ (§ 8 KAG in Verbindung mit der Gemeinde-Satzung) abgerechnet worden.
  • Die Anlieger haben insgesamt 1,4 Mio. Euro an Beiträgen gezahlt.
  • Bei den Anliegerstraßen (50%-Anliegeranteil,  50% -Gemeindehaushalt) lag der Höchstsatz  (bis auf zwei „Ausreißer“) bei eingeschossigen Gebäuden bei 5,30 €,
  • bei zweigeschossigen Gebäuden bei 6,60 € je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche.
  • Für die fertiggestellte Straße „Am Hammerwäldchen“ liegt Anliegeranteil mit eingeschossigem Wohngebäude bei 4,60 €/m². Die Abrechnung ist auf Antrag der UWG-Fraktion bis zu einer Entscheidung des Landtages über eine mögliche Gesetzesänderung ausgesetzt.
  • Bei den Haupterschließungsstraßen (30%-Anliegeranteil, 70%- Gemeindehaushalt) sind maximal 3,70 € bei eingeschossigen Gebäuden
  • und 4,60 € bei zweigeschossigen Gebäuden je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche abgerechnet worden.
  • Unter diese Straßenklasse fällt u. a. die Marienstraße in Altenhof, die in diesem Jahr komplett saniert werden soll.

Anhand dieser (amtlichen) Zahlen lässt sich die durchschnittliche finanzielle Belastung  je nach Straßenklasse, Art des Gebäudes und der anzurechnenden Grundstücksgröße beispielhaft berechnen.

Der Beitrag will  zu einer objektiveren Meinungsbildung über die Straßenausbaubeiträge  verhelfen. Es ist nicht die Absicht, weder für das „Pro“ noch für das „Contra“ bewertend Stellung zu beziehen.